Die General­versammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ der Genossenschaft. Im Obligationenrecht OR sind die gesetzlich vorgeschrieben Aufgaben definiert. Bei der EnergieGenossenschaft Bülach übernimmt die Generalversammlung noch zusätzliche spezifische Aufgaben.

Die Statuten

Die Statuten sind die «Verfassung» jeder juristischen Person. In einem mehrstufigen Verfahren und mit Unterstützung aller Gründer:innen wurde jeder Paragraf diskutiert und an den Formulierungen gefeilt. Die Statuten wurden anschliessend von einer Juristin des Handelsregisters des Kantons Zürich geprüft und genehmigt. 

Zukünftige Investitionen und Beteiligungen
Der sorgsame Umgang mit Genossenschaftskapital und künftig angehäuftem Vermögen ist in den Statuten klar definiert. Dies betrifft insbesondere die Absicht der EnergieGenossenschaft Bülach, sich in Zukunft an grösseren PV-Anlagen zu beteiligen und deren Finanzierung zu organisieren. Hier gilt: Je grösser eine Investition, umso mehr Mitsprache wird den Genossenschafter:innen eingeräumt.